Liebe Vereinsmitglieder!

Es gibt eine weitere große Neuigkeit bezüglich des Vereins!
Unser zuständiges Finanzamt hat bestätigt, dass der Verein Athalon e.V. alle satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt, um als gemeinnützig zu gelten.

Wir sind hiermit also offiziell ein gemeinnütziger Verein, doch was bedeutet das und ändert sich dadurch etwas für euch?


Was bedeutet es, ein gemeinnütziger Verein zu sein?
Die Gemeinnützigkeit kann das Finanzamt eingetragenen Vereinen bescheinigen, die Voraussetzungen erfüllen, die in der Abgabenordnung (AO) §51, 52, 60 und 61 genauer definiert werden. Hierbei wird festgelegt, dass der gemeinnützige Verein keine eigenwirtschaftlichen Interessen haben soll, sondern stattdessen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
Bei unserem Verein Athalon e.V. ist der Zweck in §2 unserer Satzung festgelegt und nennt die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des §52 Absatz 2 Nr. 5 der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins kommen alleinig diesem gemeinnützigen Zweck zugunste und auch bei einer Auflösung des Vereins würde das Vereinsvermögen gemeinnützigen Zwecken zukommen.

Ändert sich dadurch etwas an den Strukturen/der Satzung des Vereins?
Nein, unsere Satzung haben wir in der bestehenden Form beim Finanzamt zur Prüfung eingereicht und auf Basis dieser Satzung wurde uns auch die Gemeinnützigkeit erteilt. Auch zukünftige Satzungsänderungen, sollten sie denn kommen, dürfen nicht von den Voraussetzungen der Abgabenordnung abweichen, sonst verlieren wir diese bescheinigte Gemeinnützigkeit wieder.

Bringt die Gemeinnützigkeit Vorteile/Nachteile mit sich?
Zunächst einmal ist es eine frohe Kunde, dass das Handeln und der Zweck unseres Vereins vor dem Gesetz und dem Finanzamt als gemeinnützig gelten. Der Staat unterstützt gemeinnützige Organisationen, indem er ihnen bestimmte steuerliche Vorteile zukommen lässt. Natürlich müssen gemeinnützige Vereine auch immer wieder beweisen können, dass sie sich an die gegebenen Richtlinien halten, weswegen einiges an zusätzlicher Verwaltung damit verbunden ist, das Finanzamt ausführlich über unsere Tätigkeiten/Einnahmen/Ausgaben und deren Verwendungszweck bei unserer Steuererklärung zu informieren. Eine genauere Erklärung könnt ihr auch hier finden.

Ein Punkt, der bei den steuerlichen Vorteilen besonders hervorzuheben wäre, ist die Erlaubnis der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Spenden an den Verein Athalon e.V. (sprich: Spendenquittungen). Spenden für einen gemeinnützigen Zweck kann der Spender nämlich steuerlich geltend machen und bis zu 20% von seinen Einkünften damit steuerlich geltend machen.

Kategorie:

No responses yet

Schreibe einen Kommentar